Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden

Für Versicherte und/oder Pflegebedürftige gibt es zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Voraussetzung ist eine Feststellung eines entsprechenden Bedarfs, die in der Regel im Rahmen der Begutachtung zum Pflegegrad erfolgt.

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können ab Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden.

Seit dem 01. Januar 2017 haben Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.

Werden die Leistungen in einem Monat nicht voll ausgeschöpft, können sie in den weiteren Monaten genutzt werden. Werden die Leistungen im Kalenderjahr nicht voll ausgeschöpft können diese im ersten Halbjahr des Folgejahren noch in Anspruch genommen werden.

Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattungsleistung, die der Pflegedienst frei mit dem Pflegebedürftigen vereinbart. Der Pflegebedürftige sollte lediglich eine Abtretungserklärung unterschreiben, damit der Pflegedienst die Rechnung direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.

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