Grundpflege

Die Grundpflege beinhaltet unten aufgeführte Leistungen, die von der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände im SGB XI festgelegt wurden.

Im Bereich der Körperpflege:
  • Waschen (im Bett, am Waschbecken)
  • Duschen/Baden
  • Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
  • Mund-Zahn- und Prothesenpflege
  • Hautpflege
  • An-/Auskleiden
  • Rasur
  • Kämmen
  • Haar- und Nagelpflege
Im Bereich der Ernährung:
  • Mundgerechtes Zubereiten/Wärmen der Nahrung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Essen eingeben
  • Verabreichen von Sondennahrung (PEG)
Im Bereich der Mobilität:
  • Aufstehen- und zu Bett gehen
  • Betten, Lagern und Transfer
  • Unterstützung beim Gehen
  • Treppensteigen
Im Bereich der Ausscheidung:
  • Stomaversorgung
  • Toilettgänge unterstützen
  • Toilettstuhl leeren, säubern
  • Katheterbeutel leeren, wechseln
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