Grundpflege
Die Grundpflege beinhaltet unten aufgeführte Leistungen, die von der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände im SGB XI festgelegt wurden.
Im Bereich der Körperpflege:
- Waschen (im Bett, am Waschbecken)
- Duschen/Baden
- Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
- Mund-Zahn- und Prothesenpflege
- Hautpflege
- An-/Auskleiden
- Rasur
- Kämmen
- Haar- und Nagelpflege
Im Bereich der Ernährung:
- Mundgerechtes Zubereiten/Wärmen der Nahrung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Essen eingeben
- Verabreichen von Sondennahrung (PEG)
Im Bereich der Mobilität:
- Aufstehen- und zu Bett gehen
- Betten, Lagern und Transfer
- Unterstützung beim Gehen
- Treppensteigen
Im Bereich der Ausscheidung:
- Stomaversorgung
- Toilettgänge unterstützen
- Toilettstuhl leeren, säubern
- Katheterbeutel leeren, wechseln