Behandlungspflege
Unter dem Begriff “Behandlungspflege” versteht man Tätigkeiten die auf ärztliche Anordnung von Pflegekräften erbracht werden.
Die Kosten für die medizinische Behandlungspflege werden unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Behandlungspflege
Diese Leistungen umfassen z.B.:
- Krankenpflege nach §37.1 (Krankenhausnachsorge)
- Blutdruckmessung
- Blutzucker messen einschließlich Teststreifen
- An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionsverbände
- Injektionen
- Verabreichen und Richten von Medikamenten
- Verabreichen von Augentropfen
- Wundverbände
- Dekubitusbehandlung
- PEG Versorgung
- Stomabehandlung
- Infusionstherapie
- Blasenkatheterversorgung
- Drainagenversorgung
- Portversorgung